Ausbildung mit Zukunft
Gesundheits- und Krankenpfleger/in

 

Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt nach den Bestimmungen des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 16. Juli 2003 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflPrV) vom 10. November 2003.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in einen theoretischen Teil mit insgesamt 2100 Stunden und einen praktischen Teil mit insgesamt 2500 Stunden und endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschlussprüfung. Der Abschluss ist europaweit anerkannt. Die Ausbildung wird vergütet.

Ausbildungsziel

Das Ausbildungsziel ist in § 3 des Krankenpflegegesetzes beschrieben und besteht in der Vermittlung von fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten. Die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen.

 

Die Ausbildung für die Pflege soll insbesondere dazu befähigen,

1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:

2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:

3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet in Blockveranstaltungen von ca. 5 Wochen in der Beruflichen Schule statt. Praktische Übungen, klinischer Unterricht oder Veranstaltungen in der Praxis erfolgen im MediClin Müritz-Klinikum.

 

Im theoretischen und praktischen Unterricht werden folgende Wissensgrundlagen vermittelt:

 

Die Unterrichtsinhalte gliedern sich nach Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in 12 Themenbereiche:

  1. Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen zu erkennen, erfassen und bewerten
  2. Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
  3. Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten
  4. Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren
  5. Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
  6. Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
  7. Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie an wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
  8. Bei der medizinischen Therapie und Diagnostik mitwirken
  9. Lebenserhaltende Maßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten
  10. Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen bewältigen
  11. Auf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
  12. In Gruppen und Teams zusammenarbeiten

 

Die Vermittlung der Unterrichtsinhalte orientiert sich am erweiterten Oelke-Curriculum und an dem Lernfeldkonzept. Es werden komplexe Aufgabenstellungen aus der pflegerischen Praxis zusammengefasst, diese schulisch aufbereitet und im Unterricht bearbeitet.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden und findet in verschiedenen Fachbereichen der delegierenden Kliniken (z.B. Innere Medizin, Chirurgie,Kinderstation) und in Kooperationseinrichtungen (Rehabilitation, ambulante und häusliche Pflege, Sozialstationen) statt. In den praktischen Einsatzgebieten werden die im theoretischen und praktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft. Jeder praktische Einsatz ist mit speziellen Praxisaufträgen verbunden. Die Betreuung der Auszubildenden wird durch ausgebildete Praxisanleiter und Lehrer unterstützt.

Abschluss und Prüfungen

Die erste Prüfung ist im Rahmen der Probezeit im praktischen Bereich zu absolvieren. Nach etwa der Hälfte der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Am Ende, nach Zulassung durch das Landesprüfungsamt, erfolgt die fachspezifische staatliche Abschlussprüfung mit einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Die erfolgreich abgeschlossene staatliche Prüfung beinhaltet die Erlaubnis zum Führen der Berufbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger".